HAFTUNG FÜR INHALTE
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URHEBERRECHT
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA BAUM SCHULZE
Die Basis einer langandauernden Geschäftsbeziehung ist gute Zusammenarbeit, hierzu gehören gegenseitiger Respekt und Vertrauen. Erstin zweiter Linie bilden dann gesetzliche Bestimmungen den Rahmen des geschäftlichen Miteinanders. Dennoch
können wir es nicht vermeiden, an einigen Punkten abweichend oder ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen festzuhalten.
1. Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Baumarbeiten Schulze vor der Erstellung des Kostenvoranschlags unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem
Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Baumarbeiten Schulze mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Die Firma Baumarbeiten Schulze hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen
lang gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können. Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen
erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Firma Baumarbeiten Schulze für den Zeitraum der Leistungsdurchführung, eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfugung. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber
alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma Baumarbeiten Schulze durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen
oder Bewilligungen erwachsen. Die Firma Baumarbeiten Schulze ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
3. Durchführung der Arbeiten
Alle Arbeiten, die die Firma Baumarbeiten Schulze ausführt, werden nach den geltenden Bestimmungen der FLL ZTV-Baumpflege verrichtet. Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung
gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht, spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
4. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen werden durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verlängert.
5. Schadensersatz
Bei Schäden, die durch die Firma Baumarbeiten Schulze nachweislich verursacht werden, muss der Auftraggeber unverzüglich die Geschäftsleitung informieren. Die Firma Baumarbeiten Schulze haftet nur für durch die Mitarbeiter der Firma
grob fahrlässig verursachte Schäden.Bagatellschäden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über den Verlauf der Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann die Firma Baumarbeiten Schulze für eventuelle, nicht absichtlich
herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
6.2 Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann die Firma Baumarbeiten Schulze keine Garantie übernehmen.
7. Zahlungsvereinbarungen
Die von der Firma Baumarbeiten Schulze verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die Firma Baumarbeiten Schulze zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber bankübliche
Zinsen und die der Firma erwachsenen Kosten tragen. Nicht bezahlte Ware und Dienstleistung bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Skontoabzüge müssen unbedingt vor der Leistung vereinbart werden.
8. Zusätzliche Vereinbarungen
Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber und von der Firma Baumarbeiten Schulze zu unterschreiben.
9. Salvatorische Klausel
Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.