HAFTUNG FÜR INHALTE

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URHEBERRECHT

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA BAUM SCHULZE

Die Basis einer langandauernden Geschäftsbeziehung ist gute Zusammenarbeit, hierzu gehören gegenseitiger Respekt und Vertrauen. Erstin zweiter Linie bilden dann gesetzliche Bestimmungen den Rahmen des geschäftlichen Miteinanders. Dennoch können wir es nicht vermeiden, an einigen Punkten abweichend oder ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen festzuhalten.


1. Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss

Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Baumarbeiten Schulze vor der Erstellung des Kostenvoranschlags unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Baumarbeiten Schulze mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Die Firma Baumarbeiten Schulze hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen lang gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können. Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.


2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Firma Baumarbeiten Schulze für den Zeitraum der Leistungsdurchführung, eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfugung. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma Baumarbeiten Schulze durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen erwachsen. Die Firma Baumarbeiten Schulze ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.


3. Durchführung der Arbeiten

Alle Arbeiten, die die Firma Baumarbeiten Schulze ausführt, werden nach den geltenden Bestimmungen der FLL ZTV-Baumpflege verrichtet. Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht, spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.


4. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen werden durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verlängert.


5. Schadensersatz

Bei Schäden, die durch die Firma Baumarbeiten Schulze nachweislich verursacht werden, muss der Auftraggeber unverzüglich die Geschäftsleitung informieren. Die Firma Baumarbeiten Schulze haftet nur für durch die Mitarbeiter der Firma grob fahrlässig verursachte Schäden.Bagatellschäden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.


6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über den Verlauf der Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann die Firma Baumarbeiten Schulze für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
6.2 Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann die Firma Baumarbeiten Schulze keine Garantie übernehmen.


7. Zahlungsvereinbarungen

Die von der Firma Baumarbeiten Schulze verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die Firma Baumarbeiten Schulze zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber bankübliche Zinsen und die der Firma erwachsenen Kosten tragen. Nicht bezahlte Ware und Dienstleistung bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Skontoabzüge müssen unbedingt vor der Leistung vereinbart werden.


8. Zusätzliche Vereinbarungen

Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber und von der Firma Baumarbeiten Schulze zu unterschreiben.


9. Salvatorische Klausel

Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.